Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
Bei Klienten mit einer im Pflegegutachten festgestellten, eingeschränkten Alltagskompetenz können monatlich Betreuungsleistungen in Höhe von 100 € (bei leichter) und 200 € (bei starker Einschränkung) abgerufen werden.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bitte sprechen Sie uns an.