Grundpflegeadmin2016-03-10T13:37:06+01:00
Grundpflege gemäß Pflegeversicherung (SGB XI)
- Hilfen bei der Körperpflege
- Waschen, Duschen, Baden
- Mund-, Zahn-, Lippenpflege
- Haarpflege
- Rasieren
- An- und Auskleiden, incl. An- und Ablegen von Körperersatzteilen
- Hilfen bei der Ernährung
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenernährung
- Hilfen in den Bereichen
- Wäschepflege
- Einkaufen
- Spülen
- Kochen
- Reinigung der Wohnung
- Mobilisation
- Beratung und Anleitung für Angehörige und Patienten
- Beratung und Anleitung zum Einsatz von Pflegehilfsmitteln (z.B. Badewannenlifter)
- Durchführung von regelmäßigen Besuchen nach § 37.3 Pflegeversicherungsgesetz (Qualitätssicherungsbesuche) bei Bezug von Pflegegeld.